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Service · Aktuelle News
08.02.2012 - Messen & Veranstaltungen
Messetipp: 6. RuhrBAU & Energietage in Bochum
Am 25. und 26. Februar bieten die sechsten RuhrBAU & Energietage in Bochum wieder zahlreiche Ideen und Tipps rund um die Themen Wohnen, Renovieren und Energiesparen. Über 200 Aussteller sowie ein vielseitiges Rahmenprogramm warten auf die Besucher.
Als Messeneuheit präsentiert sich zudem „Die BauFRAU 2012“ - ein Sonderprogramm, das speziell auf die Bedürfnisse und Fragen von Frauen rund um Einrichtungs- Lebens- und Gesundheitsthemen eingeht. Zusätzlich gibt es interessante Workshops für die Frauen wie Tapezieren, Installation elektrischer Geräte, die "Frau am Grill" und vieles mehr. Außerdem wird das Leben nach der Arbeit, einer anstrengenden Bauphase oder Renovierung durch tolle Freizeit- und Wellness- Angebote verschönert.
Messedaten auf einen Blick
6. RuhrBau & Energietage
Sa. 25. & So. 26. Februar 2012
RuhrCongress Bochum, im Congress Saal
Ab dem 30. April 2012 werden über Satellit ausschließlich noch digitale Signale versendet. Betroffen sind alle Haushalte, die ihr Fernseh- und Radiosignal bisher analog über Satellit empfangen. Nicht betroffen sind Haushalte, die ihr Signal über Kabel, Antenne oder bereits digital über Satelliten empfangen.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund weist aktuell darauf hin, dass auch Vermieter von der Neuerung betroffen sein könnten, wenn sie laut Mietvertrag den Empfang entsprechender Signale ermöglichen müssen. Wer unsicher ist, ob er bereits ein digitales Satellitensignal empfängt, kann dies mithilfe des Videotextes herausfinden. ARD, ZDF, ProSieben, SAT1 und RTL haben auf der Videotextseite 198 einen Hinweis zur Abschaltung des analogen Satellitensignals geschaltet. Sollte dort die Mitteilung „Sie empfangen bereits digital“ zu sehen sein, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Haushalte, die bisher lediglich ein analoges Satellitensignal empfangen, benötigen ab dem 30. April 2012 für jedes Empfangsgerät einen digitalen Receiver. Bei Empfangsanlagen, die älter als 13 Jahre sind, ist eventuell zusätzlich ein Universal Low Noise Block Converter (LNB) notwendig. Die Kosten für dieses Gerät liegen bei etwa 20 Euro.
Haus & Grund rät allen Vermietern, die ihren Mietern den Empfang von störungsfreien Fernsehsignalen ermöglichen müssen, die technische Umrüstung rechtzeitig vorzunehmen. Hierfür müssten in der Regel nur der LNB und der sogenannte Multischalter für die Teilnehmeranlagen ausgetauscht werden. Der Vermieter sei hingegen nicht verpflichtet, seinen Mietern einen digitalen Receiver oder ein digitales Empfangsgerät zur Verfügung zu stellen. Die Anschaffung dieser Geräte sei Sache des Mieters.
Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund
Urteil: Individueller Verbrauch fällt nicht unter Allgemeinstrom
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Verbrauch einzelner Kellerabteile in den Betriebskosten nicht als "Allgemeinstrom" abgerechnet werden kann (AZ 532 C 80/11).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter von seinem Mieter eine Nachzahlung von Betriebskosten gefordert. Diese bezog sich auf die Beleuchtung der Kellerabteile, die er als "Allgemeinstrom" aufgeführt hatte. Da die Kellerabteile aber separat voneinander beleutet wurden, akzeptierte der Mieter die Forderung nicht.
Das Gericht gab nun aktuell dem Mieter recht mit der Begründung, dass die Beleuchtung der einzelnen Kellerabteile als individuell zurechenbarer Verbrauch separat aufgeführt werden müssen. Der Mieter muss daher nur einen Anteil des Allgemeinstroms übernehmen.
Studie: Solarstrom senkt Börsenstrompreise um bis zu zehn Prozent
Solarstrom senkt die durchschnittlichen Preise an der EPEX-Strombörse um bis zu zehn Prozent, zur Mittagszeit sogar um bis zu 40 Prozent. Das belegt eine Kurzstudie des Instituts für ZukunftsEnergiesysteme (IZES gGmbH), Saarbrücken, die im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) erstellt worden ist.
Insgesamt beläuft sich der Preissenkungseffekt für das Jahr 2011 demnach auf 520 bis 840 Millionen Euro – was einer Preisminderung von vier bis sechs Euro pro Megawattstunde entspricht. „Es wird viel über die Kosten des Solarstroms geredet“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Die IZES-Studie zeigt, dass Solarstrom bereits heute auch entlastende Preiseffekte hat.“
Grund für den Preissenkungs-Effekt: Solarstrom wird zu Spitzen-Nachfragezeiten erzeugt – tagsüber, wenn Strom an der Börse am teuersten ist. Die IZES-Studie belegt, dass mit dem wachsenden Zubau an Solarstrom die Preise für sogenannten Peak-Strom (Peak = Spitze) in den Jahren 2007 bis 2011 kontinuierlich gesunken sind. Peak-Strom wird im Spothandel an der EPEX-Börse gehandelt, in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Private Verbraucher spüren jedoch im Gegensatz zu Großverbrauchern und Händlern wenig von den kostensenkenden Effekten. Im Gegenteil: Für sie verteuert sich die EEG-Umlage, weil sie für die Differenzkosten zwischen billigem Peak-Strom und garantierter Einspeise-vergütung aufkommen müssen. Würde man die preissenkende Wirkung der Photovoltaik hingegen bei der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigen, entspräche dies einer Entlastung der Verbraucher-Stromtarife in Höhe von rund 0,15 Cent pro Kilowattstunde.
Grunderwerbssteuer: Vorsicht bei "verbundenen Geschäften"
Viele Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer. Das trifft Bauherren und Hauskäufer gleichermaßen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.
Kauft er dagegen sein Grundstück und beauftragt anschließend einen Architekten mit Planung und Bau seiner Immobilie, dann bemisst sich die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis. Der eigentliche Hausbau zählt nicht mehr dazu. Hier wittert mancher die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem er Grundstücks- und Hauspreis vertraglich trennt. Das Finanzamt kennt den Trick allerdings und prüft solche Geschäfte sehr genau.
Stellt es dabei fest, der Kauf des Grundstücks ist an die Bedingung gekoppelt, einen bestimmten Architekten zu beauftragen, oder sind zum Grundstück schon fertige Pläne genehmigt, die übernommen werden müssen, dann unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grund. Bauherren müssen also immer darauf achten: Grundstücksverkäufer und Planer dürfen wirtschaftlich nicht miteinander verflochten sein.